Für ein grundlegend erneuertes Wahlrecht
Um die Demokratie erneuern zu können, muss der Parteienstaat in Frage gestellt und letztlich überwunden werden. Beim bestehenden Wahlrecht kann dies nicht gelingen. Das Wahlrecht ist ein Garant des herkömmlichen Parteienstaates.
Ein Schlüssel zur Erneuerung der Demokratie ist daher die Erneuerung des Wahlrechts. Den Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, in Wahlen nicht nur ihre Präferenz für einzelne Parteien und Personen zu bekunden, sondern auch ihre eventuelle Unzufriedenheit mit allen wählbaren Alternativen. Damit könnten die Wähler zumindest implizit auch den Parteienstaat in Frage stellen.
Auf lange Sicht müsste den Wählern darüber hinaus ermöglicht werden, in regelmäßigen Abständen die bestehende Verfassung – und damit die bestehende Staatsordnung und den Parteienstaat – explizit zu billigen oder zu verwerfen (iteratives Legitimationsverfahren).
Darüber hinaus werden auf lange Sicht herkömmliche Wahlverfahren auf neuartige Weise mit Losverfahren zu kombinieren sein, um eine gleichermaßen bürgernahe wie hoch professionelle Politik in allen Bereichen zu gewährleisten (Details dazu im Gesamt-Verfassungsentwurf in Neokratieverfassung.de).
Zum Konzept einer grundlegenden Wahlrechtsreform s. auf www.parteien-stop.de
die Rubrik Proteststimme – die Forderung
Zu den institutionellen Vorausssetzungen für eine Wahlrechtsreform s. auch die dortige Rubrik
Ein anderer Einstieg in den Ausstieg aus dem Parteienstaat
Weiteres zu einer grundlegenden Wahlrechtsreform:
- Das demokratische Wahlverfahren ist verfassungswidrig. Zur illegitimen Bevorzugung von Parteianhängern durch das Wahlrecht
- Die Logik von Wahlrecht und Wahlpflicht. Zur Neubelebung der Demokratie durch Wahlrechtsreformen
- Die Logik des Nichtwählens. Über konstruktives Nichtwählen und irreführendes Wählen
- Die Logik des politischen Wettbewerbs - in Sachen Proteststimme
- Die Logik der Bürgerbeteiligung