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Demokratie: Staatsgrenzen
Kurzeinführung
Bis in die jüngste Vergangenheit nahmen die Bürger demokratischer Nationalstaaten die Staatsgrenze noch als notwendige und – zumindest im Frieden – unabänderliche territoriale Abgrenzung zwischen Staatsgewalten, zwischen Staatsvölkern und auch zwischen Kulturkreisen hin.
Viele Staatsgrenzen werden, zumal in Europa, indes kaum noch in dieser Weise wahrgenommen. Dies ergibt sich schon aus der wachsenden Häufigkeit, Leichtigkeit und Selbstverständlichkeit, mit der die Grenzen passiert werden. Grenzgänger erleben Staatsgrenzen heute mehr denn je als artifizielle, in vielen Fällen mit kaum noch erklärlicher Beliebigkeit gezogene politische Konstrukte. Diese faktische Veränderung im Wesen von Staatsgrenzen hat bisher allerdings noch nicht zu einem grundlegend neuen politischen Umgang mit dem Staatsgrenzenproblem geführt. Der auf herkömmliche Weise territorial abgegrenzte Nationalstaat ist noch immer der einzige wirklich souveräne politische Akteur.
Die wachsende Mobilität von Menschen und Gütern ist nur ein Anlass von vielen, Sinn und Funktion von Staatsgrenzen radikal zu überdenken. Konflikte über Staatsgrenzen waren bis in die Gegenwart Anlässe der meisten Kriege und Bürgerkriege, auch in demokratischen Staaten. Staatsgrenzen lassen und ließen sich in vielen Fällen nicht so ziehen, dass sie einen friedenssichernden Minimalkonsens zwischen den betroffenen Bürgern, Völkern und Regierungen herstellten. Auch wenn dieses Problem sich durch verbesserten Schutz politischer Minderheiten und durch Schaffung supranationaler Kooperationsinstanzen entschärfen lässt, bleiben die Staatsgrenzen in ihrer herkömmlichen Form doch ein konfliktträchtiges Konstrukt. Darüber hinaus werden sie auch durch die Ausbreitung grenzüberschreitender Lebens- und Arbeitsformen zunehmend anachronistisch.
Voraussetzung für einen neuen, dem Wandel der Lebensformen und der politischen Bedürfnisse angepassten Umgang mit der Staatsgrenzenfrage ist ein neues Verständnis von der Staatsgewalt. Solange noch die Vorstellung herrscht, der Staat als ganzer sei notwendigerweise einer einzigen Staatsgewalt in Gestalt eines territorial begrenzten Gewaltmonopols unterzuordnen, kann sich kein neues Verständnis von Staat und Staatsgrenze durchsetzen. Wenn aber die Staatsgewalt nicht als herrschende, sondern als dienende Instanz der Politik verstanden und genutzt wird, können Staat und Staatsgewalt aus ihrer gegenseitigen territorialen Verklammerung gelöst werden. Die Voraussetzungen hierfür könnten nur neokratische, als mehrspurige Demokratien gestaltete Staatsformen schaffen.
In solchen Staatsformen könnte eine Staatsgewalt nicht mehr nur einem, also “ihrem” Staat dienen, und ein Staat müsste sich nicht mehr nur auf “seine” Staatsgewalt stützen. Daraus würden sich für Staaten und staatsähnliche Gebilde ganz neuartige Möglichkeiten ergeben, ihre Grenzen in friedlichem Einvernehmem entsprechend den Zusammengehörigkeitsbedürnissen der Bürger zu bestimmen.
Essays, Artikel,Bücher
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